Teilnahmebedingungen - Milkfluencer Award 2025
1. Veranstalter
Der Wettbewerb wird veranstaltet von Dialog Milch, im Rahmen des Projekts Milkfluencer. Veranstalter sind
Landesvereinigung der Milchwirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (LV Milch NRW)
Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN)
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Milchkuhhalter aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die im genannten Zeitraum eine Bewerbung einreichen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
3. Teilnahmezeitraum
Die Bewerbungsphase beginnt am 15. August 2025 und endet voraussichtlich am 30. September 2025. Einsendungen nach Ablauf der Frist können nicht berücksichtigt werden.
4. Teilnahmeverfahren
Die Teilnahme erfolgt durch Einsendung eines vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars inkl. Beschreibung des Projekts bzw. Social-Media-Auftritts über die offizielle Wettbewerbs-Website. Es gibt zwei Kategorien:
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Social Media
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Öffentlichkeitsarbeit auf dem Hof
5. Auswahl der Gewinner
Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Jury, bestehend aus Vertretern aus Niedersachsen und NRW, Medienexperten sowie Influencer.
Die Jury bewertet u. a. nach:
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Kreativität und Authentizität
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Reichweite und Dialogfähigkeit
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Praxisnähe und Originalität
Pro Bundesland wird jeweils ein Gewinner pro Kategorie ausgezeichnet (insgesamt 4 Gewinner).
Eine Barauszahlung des Gewinns oder Übertragung auf Dritte ist nicht möglich.
6. Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass eingereichte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) für die Öffentlichkeitsarbeit des Projekts Milkfluencer (Print, Online, Social Media) honorarfrei genutzt und veröffentlicht werden dürfen.
7. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer [Datenschutzerklärung].
8. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Datenverluste oder sonstige Probleme im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb.
9. Ausschluss vom Wettbewerb
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vom Wettbewerb auszuschließen.
10. Änderungen des Wettbewerbs
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb ganz oder in Teilen zu ändern, zu verschieben oder abzusagen, sofern dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
Fristverlängerung optional
